Selbsthilfegruppen

Nach der medizinischen Behandlung eines Herzinfarktes oder einer anderen Herz-Kreislauf-Erkrankung kann ein Austausch mit anderen Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden, hilfreich sein. In Selbsthilfegruppen können Sie sich über Ihre Erkrankung informieren und über Ängste und Sorgen sprechen. Mithilfe der Suchfunktion können Sie Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe finden, wenn Sie in Berlin oder Brandenburg wohnen.

Selbsthilfegruppen dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation.

SELBSTHILFE heißt:
         Schwierigkeiten überwinden
           Erkennen und selbst handeln
             Lebensfreude tanken
               Beziehungen aufbauen
                 Sich für die Gruppe verantwortlich fühlen
                   Teilnehmen und verstehen
                     Hilfe geben und nehmen
                       Informationen sammeln
                         Leben gestalten
                           Fähigkeiten erkennen und stärken
                             Ein Wir-Gefühl erleben

Die Vielfalt von Selbsthilfegruppen ist sehr groß, jede Gruppe hat ihre eigenen Ziele und bestimmt ihr Vorgehen selbst. Jeder, der möchte, kann sich einer Gruppe anschließen oder selbst eine gründen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben die positiven Effekte von Selbsthilfegruppen bestätigt, weil die Beteiligten selbst einen eigenständigen, nicht ersetzbaren Beitrag zur Krankheitsbewältigung und Gesundheitserhaltung leisten.

In der Regel sind Selbsthilfegruppen unter dem Dach von Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen zusammengefasst, werden auch von dort angeleitet und treffen sich auch in diesen Räumen.

Die Leistungen von Selbsthilfegruppen gelten als wertvolle Ergänzung zum professionellen Gesundheitssystem, ersetzen jedoch nicht eine fachärztliche Behandlung. Sie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert, alle Krankenkassen sind nach § 20c des Sozialgesetzbuches 5 dazu verpflichtet. Selbsthilfegruppen werden meist ehrenamtlich geführt und durch Spezialisten der jeweiligen Fachgebiete angeleitet oder unterstützt.

Autor: Klaus Walther, Ansprechpartner der Selbsthilfegruppe für Herzpatienten und Angehörige, Schwedt.

Letzte Änderung: 29.09.2022 Drucken