Zuckerkrankheit - Diabetes mellitus

Etwa sieben Prozent aller Deutschen leiden unter der Volkskrankheit Diabetes mellitus, auch Zuckerkrankheit genannt. Bei dieser Stoffwechselstörung sind die Blutzuckerwerte dauerhaft zu hoch. Sogar im Urin kann man Zucker nachweisen.

Einer der Gründe für das chronische Leiden: Die Bauchspeichel­drüse erfüllt nicht mehr ausreichend ihre Funktion, den Blutzucker zu senken.

Gerade aber für Herzpatienten ist ein ausgeglichener Zuckerstoffwechsel sehr wichtig. Ein Maß für den Zuckergehalt im Blut ist der HbA1c-Wert. Dieser Wert gibt den mittleren Blutzuckerwert der letzten acht Wochen an und wird daher auch als Langzeit-Blutzucker oder Blutzuckergedächtnis bezeichnet.

Welche Werte sind gut für Sie?

HbA1c-Wert → bis 7,5% bzw. 58 mmol/mol

Da die Zuckerkrankheit sehr oft mit Übergewicht einhergeht, ist es für die Betroffenen enorm wichtig abzunehmen. Für Herzpatienten sollte eine Gewichtsreduktion von 5-10% des Körpergewichts das Ziel sein.

Das können Sie tun

  • Lassen Sie regelmäßig den Blutzucker kontrollieren.

  • Treiben Sie regelmäßig Sport, denn das kurbelt die Fettverbrennung an und hilft beim Abnehmen.

  • Nehmen Sie überflüssige Kilos ab.

  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Blutdruck. Ein schwerer Bluthochdruck sollte medikamentös behandelt werden.

  • Verzichten Sie aufs Rauchen und trinken Sie wenig Alkohol.

  • Informieren Sie sich über die wichtigsten Ernährungsgrundlagen, z. B. über die Berechnung von Kalorien und Broteinheiten. So können Sie Ihrem Körper mit einer wirkungsvollen Diät helfen und Ihr Gewicht normalisieren.

  • Lassen Sie sich umfassend schulen, damit Sie Blut-, Harn­zucker- und Harnazetonmessungen selbständig zu Hause und unterwegs vornehmen können.

  • Nehmen Sie die Medikamente zur Senkung des Blutzuckers regelmäßig ein.

  • Lassen Sie regelmäßig Ihre Augen, Zähne und Ihre Füße untersuchen.

Weitere Informationen zum Thema Diabetes mellitus unter:
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de
(Website der Deutschen Diabetes Gesellschaft e.V.)

Letzte Änderung: 29.09.2022 Drucken