Kostenerstattung & Formulare

Nach der medizinischen Behandlung einer Herzkrankheit in einer Rehabilitationseinrichtung (z.B. wegen eines Herzinfarktes oder einer Bypass-Operation), ist die Weiterführung einer gesunden Lebensweise von besonderer Bedeutung, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Körperliche Aktivität, gesunde Ernährung, Nichtrauchen und seelisches Wohlbefinden sind dabei wichtige Bausteine.

Es ist ein erklärtes Ziel der Rehabilitationsträger (z. B. der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkassen), Sie in der Weiterführung einer gesunden Lebensweise zu unterstützen. So haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf Teilnahme am Rehabilitationssport innerhalb von Herzgruppen. Die Kosten hierfür werden in der Regel für 90 Übungseinheiten übernommen, die Sie innerhalb von 24 Monaten absolvieren können. Es ist lediglich die Verordnung durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin erforderlich.

Am Anfang des Jahres 2022 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) eine neue Rahmenvereinbarung zum Rehabilitationssport und Funktionstraining herausgegeben, in der Sie weitere ausführliche Informationen finden und die Sie herunterladen und ausdrucken können.

Die Teilnahme an Tabakentwöhnungsprogrammen, Entspannungs- oder Ernährungsberatungskursen wird von den Krankenkassen bezuschusst. Da die Höhe des jeweiligen Erstattungsbetrages je nach Krankenkasse unterschiedlich ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse die genaueren Einzelheiten.
 

Flyer Herzwegweiser

Hier können Sie unseren Flyer herunterladen.
 

 

Letzte Änderung: 18.01.2024 Drucken